Prüfungen
von Aufzugsanlagen
Als Ingenieurbüro unterstützen wir Betreiber von Aufzugsanlagen dabei,
Wir prüfen für Sie:
Ingenieurbüro Torsten Paulus Bretten
Von der GTÜ Anlagensicherheit GmbH als Sachverständiger zugelassen für:
Die GTÜ Anlagensicherheit GmbH verfügt im Bereich Aufzugsanlagen
über folgende Notifizierung / Anerkennungen:
- Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nach § 37 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Notifizierte Stelle (Zertifizierungsstelle und Prüflaboratorium – NB 2025) Konformitätsbewertungsverfahren zum Inverkehrbringen von Aufzügen nach RL 2014/33/EU

Angebot
Ingenieurbüro Torsten Paulus Bretten
Für Hersteller
- Endabnahme nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/, Anhang V
- Einzelprüfungen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Anhang VIII
- Prüfung vor Inbetriebnahme für Anlagen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Prüfungen nach prüfpflichtiger Änderung
Für Betreiber
Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung
- Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme
- Hauptprüfungen (HP)
gemäß § 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Aufzugsanlagen - Zwischenprüfung (ZP)
gemäß § 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Aufzugsanlagen
Prüfungen nach Wasserhaushaltsgesetz
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / AWsV
Prüfungen von Aufzugsanlagen, die dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unterliegen.
Schulung und Einweisung
- Schulung und Einweisung
der beauftragten Person (früher Aufzugswärter) in die Befreiung von eingesperrten Personen aus Aufzugsanlagen.