Prüfungen

von Aufzugsanlagen

Als Ingenieurbüro unterstützen wir Betreiber von Aufzugsanlagen dabei,
ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen.

Wir prüfen für Sie:

Personen- und Lastenaufzüge

Behindertenaufzüge (Plattformlifte)

Güteraufzüge ohne Personenbeförderung

Befahreinrichtungen in Windkraftanlagen

Ingenieurbüro Torsten Paulus Bretten

Von der GTÜ Anlagensicherheit GmbH als Sachverständiger zugelassen für:

Konformitätsprüfungen an Aufzugsanlagen
wiederkehrende Prüfungen an Aufzugsanlagen

Die GTÜ Anlagensicherheit GmbH verfügt im Bereich Aufzugsanlagen
über folgende Notifizierung / Anerkennungen:

  • Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nach § 37 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Notifizierte Stelle (Zertifizierungsstelle und Prüflaboratorium – NB 2025) Konformitätsbewertungsverfahren zum Inverkehrbringen von Aufzügen nach RL 2014/33/EU
GTÜ Logo

Angebot

Ingenieurbüro Torsten Paulus Bretten

Für Hersteller

  • Endabnahme nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/, Anhang V
  • Einzelprüfungen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Anhang VIII
  • Prüfung vor Inbetriebnahme für Anlagen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Prüfungen nach prüfpflichtiger Änderung

Für Betreiber

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung

  • Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme
  • Hauptprüfungen (HP)
    gemäß § 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Aufzugsanlagen
  • Zwischenprüfung (ZP)
    gemäß § 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Aufzugsanlagen

Prüfungen nach Wasserhaushaltsgesetz

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / AWsV
    Prüfungen von Aufzugsanlagen, die dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unterliegen.

Schulung und Einweisung

  • Schulung und Einweisung
    der beauftragten Person (früher Aufzugswärter) in die Befreiung von eingesperrten Personen aus Aufzugsanlagen.

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